Mahnwesen in der Schweiz — vom Erinnerungs-E-Mail bis zur Betreibung

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Mahnwesen in der Schweiz — vom Erinnerungs-E-Mail bis zur Betreibung

Wie du in der Schweiz korrekt mahnst, welche Fristen gelten und wann eine Betreibung sinnvoll ist. Inklusive Mustertexte und Verzugszinsen 2026.

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Schweizer Schuldner zahlen meist pünktlich — aber wenn nicht, hast du ein klares rechtliches Instrumentarium. Die wichtigsten Schritte und Stolperfallen für KMU.

Wann tritt Verzug ein?

Steht ein konkretes Fälligkeitsdatum auf der Rechnung, ist der Schuldner mit dessen Ablauf automatisch in Verzug — ohne weitere Mahnung. Fehlt das Datum, brauchst du eine erste Mahnung, um Verzug auszulösen.

Praktisch heisst das: setze auf jeder Rechnung ein konkretes Datum, nicht nur "30 Tage netto". Beispiel: "Zahlbar bis 12.06.2026". Mehr Tipps dazu im Leitfaden für Freelancer-Rechnungen.

Der typische dreistufige Ablauf

  1. Zahlungserinnerung (3–5 Tage nach Fälligkeit): freundlich, vielleicht E-Mail oder SMS. Keine Mahngebühr. Hinweis: "Ihre Zahlung könnte sich überschnitten haben."
  2. Erste Mahnung (10–14 Tage nach Fälligkeit): formell per Brief oder PDF-E-Mail. Mahngebühr 10–30 CHF, Verzugszinsen ab Fälligkeit. Neue Frist: 10 Tage.
  3. Zweite Mahnung (ca. 21 Tage nach Fälligkeit): letzte Frist mit klarer Androhung der Betreibung. Höhere Mahngebühr (max. 40 CHF üblich), letzte Frist 10 Tage.

Danach folgt die Betreibung.

Verzugszinsen korrekt berechnen

Der gesetzliche Zins nach Art. 104 OR beträgt 5% pro Jahr. Die Formel:

Verzugszins = Forderung × 0.05 × (Tage im Verzug / 365)

Bei einer 5'000-CHF-Rechnung und 30 Tagen Verzug sind das 20.55 CHF. Höhere Sätze gehen nur, wenn sie in den AGB stehen und der Kunde sie akzeptiert hat.

Betreibung einleiten

Über eSchKG oder direkt beim Betreibungsamt am Wohn-/Geschäftssitz des Schuldners. Du brauchst:

  • Vollständige Adresse des Schuldners
  • Genauen Forderungsbetrag inkl. Verzugszinsen
  • Grund der Forderung (Rechnungsnummer reicht)

Der Schuldner kann Rechtsvorschlag erheben — dann musst du beim Gericht die Rechtsöffnung beantragen (mit Beweis: Rechnung, Mahnungen, allenfalls Vertrag).

Wann lohnt sich Inkasso?

Bei Forderungen über 1'000 CHF und mehreren Wochen Verzug kann ein Inkassobüro sinnvoll sein. Übliche Kosten: 15–25% der Forderung bei Erfolgsbasis. Achte auf seriöse Anbieter (Mitglied bei inkassoSuisse) — schwarze Schafe verlangen Vorauszahlung ohne Erfolgsgarantie.

Auf einen Blick

  • Verzug tritt automatisch ein bei konkretem Fälligkeitsdatum (5% Zins p.a.)
  • Dreistufiger Ablauf: Erinnerung → 1. Mahnung → 2. Mahnung → Betreibung
  • Betreibung kostet 50–200 CHF Vorschuss und dauert 3–12 Monate
  • AGB können höhere Verzugszinsen (bis 12% üblich) vereinbaren
  • Eine schnelle, korrekte QR-Rechnung mit klarem Fälligkeitsdatum ist die beste Mahnungs-Prävention — siehe SnapBill App

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz?

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr nach Art. 104 OR — das gilt für alle Forderungen ab Eintritt des Verzugs. Im B2B-Geschäft kannst du in den AGB einen höheren Satz vereinbaren, üblich sind 8 bis 12 Prozent. Im B2C-Geschäft sind 5 Prozent der Standard, höhere Sätze werden nur akzeptiert, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Muss ich vor einer Betreibung mahnen?

Rechtlich nicht zwingend — wenn das Zahlungsziel auf der Rechnung steht, ist der Schuldner mit Ablauf in Verzug. Praktisch lohnt es sich aber: eine Mahnung erspart oft Gerichtskosten und erhält die Geschäftsbeziehung. Üblich sind zwei Mahnungen mit je 10 Tagen Frist, bevor die Betreibung eingeleitet wird.

Was kostet eine Betreibung in der Schweiz?

Die Kosten richten sich nach der Forderungshöhe und beginnen bei ca. 33 CHF für Forderungen bis 100 CHF. Für eine typische KMU-Rechnung von 5'000 CHF zahlst du rund 100–150 CHF Vorschuss ans Betreibungsamt. Diese Kosten kannst du dem Schuldner überwälzen, wenn die Betreibung berechtigt war.

Wie lange dauert es vom Zahlungsverzug bis zum Geld auf dem Konto?

Bei einer einfachen Betreibung ohne Rechtsvorschlag etwa 3 bis 6 Monate bis zur Pfändung. Mit Rechtsvorschlag und Rechtsöffnungsverfahren verlängert sich das auf 6 bis 12 Monate. Schnelleres Ergebnis gibt es nur durch persönliches Inkasso, telefonische Erinnerungen und faire Ratenangebote.

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