Pauschale oder Stundenhonorar: Was Freelancer besser stellt
Festpreis oder Stundensatz? Dieser Artikel zeigt Schweizer Freelancern, wann welches Modell passt und was auf der Rechnung stehen muss.
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Viele Freelancer in der Schweiz stellen sich dieselbe Frage, sobald ein neues Projekt anfragt: Rechne ich nach Stunden ab oder vereinbare ich einen Pauschalpreis? Die Antwort hängt nicht nur vom persönlichen Geschmack ab — sie wirkt sich direkt auf Cashflow, Haftungsrisiko und den administrativen Aufwand aus. Und ganz konkret auch auf das, was am Ende auf der Rechnung steht.
Zwei Modelle, zwei Logiken
Stundenhonorar: Transparenz mit Aufwand
Beim Stundenhonorar wird jede geleistete Stunde verrechnet. Der Vorteil: Sie tragen kein Risiko für Mehraufwand, den der Auftraggeber verursacht — Korrekturrunden, kurzfristige Anforderungsänderungen oder schlecht gelieferte Unterlagen treffen Sie nicht finanziell.
Der Nachteil: Viele Auftraggeber möchten wissen, was sie am Ende zahlen. Ohne Kostendach kann das zu Spannungen führen, besonders wenn die Schlussrechnung höher ausfällt als erwartet. Ausserdem ist der administrative Aufwand grösser: Sie müssen Stunden sauber dokumentieren, und Auftraggeber können nachfragen oder Positionen hinterfragen.
Für den Stundennachweis gilt in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht, ihn auf die Rechnung zu drucken — was allerdings Auftraggeber verlangen können, ist eine separate Zeiterfassungsliste als Beilage. Was rechtlich gilt und was Auftraggeber tatsächlich fordern dürfen, erläutert der Artikel zum Stundennachweis auf Freelancer-Rechnungen genauer.
Pauschale: Planbarkeit mit Preisrisiko
Ein Festpreis gibt dem Auftraggeber Budgetsicherheit — das ist oft ein Verkaufsargument. Sie können einen höheren Betrag rechtfertigen, weil Sie das Risiko übernehmen. Wenn das Projekt glatt läuft, ist Ihr effektiver Stundensatz höher als beim Zeithonorar.
Das Risiko liegt bei Ihnen: Wenn ein Projekt aus dem Ruder läuft, arbeiten Sie für weniger. Ohne klar definiertes Leistungsverzeichnis kann aus einem Fixpreis-Projekt schnell ein Mehraufwand ohne Vergütung werden — Stichwort Scope Creep.
Was auf die Rechnung muss — je nach Modell
Unabhängig vom Abrechnungsmodell gelten in der Schweiz dieselben Pflichtfelder. Wer MWST-pflichtig ist (Umsatz über CHF 100 000 pro Jahr), muss die MWST-Nummer, den angewandten Steuersatz und den Steuerbetrag separat ausweisen. Der Normalsatz beträgt 2026 weiterhin 8,1 %, der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %, der reduzierte Satz 2,6 %.
Stundenhonorar-Rechnung:
- Stundenansatz (z. B. CHF 120.00 / Std.)
- Anzahl abgerechneter Stunden
- Leistungsbeschreibung pro Position
- Allfällige Spesen separat ausgewiesen
Pauschal-Rechnung:
- Projektbezeichnung und klar definierter Leistungsumfang
- Gesamtbetrag (netto)
- MWST-Betrag (falls steuerpflichtig)
- Referenz auf Offerte oder Vertrag empfehlenswert
Bei Pauschalen ist die Leistungsbeschreibung besonders wichtig: Steht bloss «Webseite» auf der Rechnung, kann das bei Unstimmigkeiten zu Problemen führen. Schreiben Sie lieber: «Konzeption, Design und Umsetzung Website gemäss Offerte Nr. 2026-14 vom 15. Juli 2026».
Mischmodelle: Festpreis mit Regiestunden
In der Praxis wird oft ein Hybridmodell gewählt: Der Kernauftrag zu einem Festpreis, Änderungen und Zusatzleistungen als Regiestunden. Das ist ein vernünftiger Kompromiss — aber er erfordert klare Kommunikation im Vorfeld und auf der Rechnung eine saubere Trennung der Positionen:
| Position | Typ | Betrag |
|---|---|---|
| Grundauftrag gemäss Offerte | Pauschal | CHF 3 500.00 |
| Zusätzliche Korrekturrunde (3 h à CHF 120.00) | Regie | CHF 360.00 |
| Spesen Reise Kundengespräch | Auslagen | CHF 48.50 |
| Netto | CHF 3 908.50 | |
| MWST 8,1 % | CHF 316.59 | |
| Total | CHF 4 225.09 |
Zahlungsfristen nicht vergessen
Egal welches Modell: Die Zahlungsfrist gehört auf jede Rechnung. In der Schweiz ist 30 Tage netto üblich, aber nichts zwingt Sie dazu — 10 oder 20 Tage sind ebenso zulässig. Was passiert, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, und wie Sie korrekt mahnen, beschreibt der Leitfaden zum Mahnwesen in der Schweiz ausführlich.
QR-Rechnung: Heute Standard
Seit 2022 ist die QR-Rechnung das Standardformat in der Schweiz. Auch Freelancer sollten sie verwenden — Auftraggeber, insbesondere grössere Firmen und Behörden, bevorzugen oder verlangen oft den QR-Code. Er enthält IBAN (oder QR-IBAN), Betrag und Referenznummer und vereinfacht die Zahlung auf Empfängerseite erheblich.
Wer eine Rechnung direkt mit QR-Code erstellen möchte, findet in der SnapBill App ein einfaches Werkzeug dafür — Betrag, Leistung und IBAN eintragen, fertig.
Häufige Fehler beim Wechsel zwischen den Modellen
- Mündliche Absprache, schriftliche Unklarheit: Wenn der Auftraggeber «Pauschale» hört, aber keine schriftliche Offerte vorliegt, kann die Schlussrechnung zu Diskussionen führen.
- Stundenpreise nicht vorab kommuniziert: Wenn der Auftraggeber den Stundensatz erst auf der Rechnung sieht, ist die Überraschung garantiert.
- MWST vergessen oder falsch zugewiesen: Dienstleistungen, die ins Ausland erbracht werden, können von der MWST befreit sein. Wer Unklarheiten bei MWST-Sätzen und Ausnahmen hat, findet eine strukturierte Übersicht im Artikel zu MWST Schweiz 2026.
- Spesen nicht aufgeschlüsselt: Pauschal «Spesen CHF 200.00» reicht in der Praxis selten — schlüsseln Sie auf.
Auf einen Blick
- Stundenhonorar schützt Sie vor Mehraufwand, erfordert aber Dokumentation und schafft beim Auftraggeber Unsicherheit über die Schlusssumme.
- Pauschale gibt Planbarkeit, verlangt ein präzises Leistungsverzeichnis und trägt das Risiko bei Ihnen.
- Mischmodell ist ein guter Kompromiss, braucht aber klare Rechnungsstruktur.
- Pflichtfelder (MWST-Nr., Steuersatz, Fälligkeit) gelten unabhängig vom Modell.
- Die QR-Rechnung ist heute Standard — auch für Freelancer.
- Leistungsbeschreibungen so konkret wie möglich formulieren: Das schützt bei Streitigkeiten.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Freelancer seinen Stundensatz in der Schweiz ansetzen?
Es gibt keine gesetzliche Ober- oder Untergrenze für Stundensätze. Üblich sind je nach Branche und Erfahrung zwischen CHF 80 und CHF 250 pro Stunde. Wichtig ist, dass der Satz vorab schriftlich vereinbart wird — am besten in der Offerte. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt der branchenübliche Preis als massgebend.
Muss ein Freelancer ohne MWST-Pflicht trotzdem eine Rechnung stellen?
Ja. Auch wer nicht MWST-pflichtig ist, muss auf Verlangen eine Rechnung ausstellen. Sie enthält dann keinen Steuerausweis, sollte aber einen Hinweis tragen wie «Von der MWST befreit gemäss Art. 10 MWSTG». Die übrigen Pflichtfelder wie Datum, Leistungsbeschreibung und Fälligkeit bleiben gleich.
Wie behandle ich Spesen korrekt auf einer Freelancer-Rechnung?
Spesen sollten als separate Position ausgewiesen und mit Belegen dokumentiert werden. Sie können entweder zum Nettobetrag addiert und dann mit MWST belegt werden, oder — falls vertraglich vereinbart — zum Selbstkostenpreis ohne Aufschlag weitergegeben werden. Eine pauschale Spesenposition ohne Aufschlüsselung kann bei Kontrollen oder Kundenrückfragen Probleme bereiten.
Was passiert, wenn eine Pauschalrechnung den vereinbarten Betrag überschreitet?
Ohne schriftliche Vereinbarung über Zusatzleistungen haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Deshalb ist es entscheidend, Änderungen am Leistungsumfang sofort schriftlich festzuhalten und eine neue Teil- oder Nachtragsofferte einzuholen, bevor die Mehrarbeit beginnt. Mündliche Absprachen sind im Streitfall schwer nachzuweisen.
Kann ein Freelancer in der Schweiz Rechnungen in Euro ausstellen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Auftraggeber muss aber zustimmen, und für die MWST-Abrechnung gegenüber der ESTV muss der Betrag in CHF umgerechnet werden — zum Devisenkurs des Buchungsdatums oder zum monatlichen Durchschnittskurs der ESTV. Eine Angabe beider Beträge auf der Rechnung ist empfehlenswert.
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