Auslandsrechnung als Freelancer: CHF oder Fremdwährung?

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Auslandsrechnung als Freelancer: CHF oder Fremdwährung?

Wann Freelancer in der Schweiz Rechnungen in EUR, USD oder CHF ausstellen sollten — mit konkreten Tipps zu Währungsklauseln, MWST und Zahlungsabwicklung.

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Wer als Freelancer in der Schweiz regelmässig für Kunden im Ausland arbeitet, stösst früher oder später auf dieselbe Frage: In welcher Währung soll die Rechnung ausgestellt werden? CHF ist für den Kunden in Deutschland ungewohnt, EUR für dich als Schweizer:in mit Risiko verbunden. Dieser Artikel zeigt, welche Faktoren die Entscheidung leiten sollten — und worauf du bei MWST, Kursschwankungen und Zahlungsabwicklung achten musst.

Warum die Währungsfrage mehr als eine Formalität ist

Eine Rechnung in EUR zu stellen klingt nach Kulanz gegenüber dem Kunden. In der Praxis trägst du damit aber das Währungsrisiko: Bezahlt der Kunde nach 30 Tagen, kann der CHF/EUR-Kurs bereits um ein bis zwei Prozent gedreht haben. Auf einem Projekthonorar von 5 000 EUR entspricht das schnell 75–150 CHF Differenz — in die eine oder andere Richtung.

Umgekehrt schreckt CHF manche ausländischen Kunden ab, weil sie intern Budget in EUR führen und einen Kurs einkalkulieren müssen. Es lohnt sich deshalb, die Wahl bewusst zu treffen und im Vertrag festzuhalten — nicht einfach das zu nehmen, was bequemer wirkt.

Wann CHF die richtige Wahl ist

In folgenden Situationen ist es sinnvoll, auf CHF zu bestehen:

  • Langfristige Rahmenverträge: Wenn du über Monate hinweg wiederkehrend für denselben Kunden arbeitest, schützt CHF dein Einkommen vor schleichender Wechselkurserosion.
  • Grosse Einzelprojekte: Ab einem Auftragswert von rund 10 000 CHF ist das Wechselkursrisiko relevant genug, um darüber zu verhandeln.
  • Kunden mit Schweiz-Bezug: Unternehmen, die selbst in der Schweiz tätig sind oder Schweizer Kunden haben, sind den CHF gewohnt.
  • Fixpreis-Projekte ohne Puffer: Wenn dein Angebot bereits knapp kalkuliert ist, eliminierst du mit CHF eine weitere Unsicherheitsvariable.

Wann Fremdwährung akzeptabel ist

Es gibt durchaus Konstellationen, in denen EUR, USD oder eine andere Währung pragmatisch ist:

  • Der Kunde bezahlt zuverlässig innerhalb von sieben bis zehn Tagen — das Kursfenster ist dann eng.
  • Du hast selbst regelmässige Ausgaben in EUR (z. B. Software-Abonnements, EU-Lieferanten) und kannst einen Teil der Einnahmen natürlich hedgen.
  • Du rechnest viele kleinere Aufträge ab, bei denen der administrative Aufwand einer Währungsumrechnung unverhältnismässig wäre.
  • Der Marktstandard in deiner Branche ist klar EUR oder USD — im internationalen Designbereich oder im Tech-Sektor ist das oft der Fall.

Währungsklausel: So formulierst du sie korrekt

Wenn du in EUR oder USD fakturierst, aber intern in CHF buchst, brauchst du eine klare Klausel, die das Umrechnungsdatum definiert. Typische Varianten:

Klausel-Typ Vorteil Nachteil
Kurs am Rechnungsdatum Einfach, du kennst den Betrag sofort Kurs kann bis Zahlung stark abweichen
Kurs am Zahlungseingang Exakte CHF-Buchung Du weisst den CHF-Betrag erst nach Zahlung
Fixkurs im Vertrag Planungssicherheit für beide Seiten Muss periodisch neu ausgehandelt werden

Für die Buchhaltung empfiehlt sich der Kurs am Rechnungsdatum (z. B. SNB-Tageskurs), weil du dann sofort einen definierten CHF-Betrag verbuchen kannst. Eine allfällige Kursdifferenz beim Zahlungseingang wird als Kursgewinn oder -verlust nachgebucht.

MWST bei Auslandsrechnungen: Was gilt?

Hier verwechseln viele Freelancer zwei Konzepte. Entscheidend ist nicht die Rechnungswährung, sondern der Leistungsort. Bei Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland (B2B) gilt in der Regel das Empfängerortprinzip: Die Leistung gilt als im Ausland erbracht und ist in der Schweiz von der MWST ausgenommen (Steuerbefreiung nach Art. 23 MWSTG). Du weist auf der Rechnung keine Schweizer MWST aus.

Wichtig: Du musst die Leistung dennoch in deiner MWST-Abrechnung deklarieren — sie erscheint unter den nicht steuerbaren Umsätzen. Wenn du noch nicht MWST-pflichtig bist (Umsatz unter 100 000 CHF), entfällt diese Frage ohnehin. Die genauen Regeln zu Steuersätzen und Pflichten findest du in der Übersicht zu MWST Schweiz 2026 — Sätze, Pflichten und Sonderregeln.

Bei B2C-Leistungen ins Ausland (z. B. Privatperson in Deutschland) gelten andere Regeln — da lohnt sich eine kurze Rücksprache mit dem Treuhänder.

Zahlungsabwicklung: Wie kommt das Geld an?

Auslandsüberweisungen in EUR landen auf einem normalen Schweizer IBAN. Du brauchst dafür keine separate EUR-Kontonummer — die meisten Schweizer Banken konvertieren eingehende EUR automatisch in CHF, oft zu schlechten Kursen. Alternativen:

  • EUR-Fremdwährungskonto bei der Hausbank: Kostenpflichtig, aber du entscheidest selbst, wann du konvertierst.
  • Neobanken wie Wise oder Revolut Business: Günstigere Kurse, einfaches Handling für Freelancer mit wenigen, grösseren Transfers.
  • SEPA-Überweisung: Funktioniert mit deiner Schweizer IBAN problemlos, ist für EU-Kunden gratis und dauert in der Regel einen Bankwerktag.

Beachte: Der QR-Zahlungsteil auf Schweizer Rechnungen ist ausschliesslich für CHF-Zahlungen innerhalb der Schweiz konzipiert. Bei Auslandsrechnungen entfällt er — du gibst stattdessen deine IBAN und BIC (SWIFT-Code) an.

Checkliste: Auslandsrechnung korrekt ausstellen

Bevor du die Rechnung versendest, prüfe folgende Punkte:

  • Währung mit dem Kunden schriftlich vereinbart
  • Umrechnungsklausel (falls intern in CHF gebucht wird) notiert
  • MWST-Status geprüft: Steuerbefreiung oder nicht steuerpflichtig?
  • Kein QR-Zahlungsteil bei Fremdwährungsrechnung
  • IBAN + BIC/SWIFT korrekt angegeben
  • Zahlungsziel klar formuliert (z. B. «Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum»)
  • Leistungsbeschreibung auf Englisch oder der Sprache des Kunden

Wenn du Rechnungen direkt im Browser erstellen möchtest, ohne ein komplexes Buchhaltungsprogramm einrichten zu müssen, ist die SnapBill App eine schnelle Option für einzelne Aufträge.

Was tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?

Verspätete Zahlungen aus dem Ausland sind aufwändiger einzutreiben als inländische. Das Schweizer Betreibungsrecht gilt nur für Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Bei ausländischen Kunden bleibt zunächst der freundliche, aber bestimmte Zahlungserinnerungsprozess — wie er im Leitfaden zum Mahnwesen in der Schweiz beschrieben ist, lässt er sich auch auf internationale Kunden anpassen. Danach bleiben Inkassodienste oder, bei grösseren Summen, ein internationales Schiedsverfahren gemäss Vertragsklausel.

Auf einen Blick

  • CHF bevorzugen bei grossen Projekten, langen Vertragslaufzeiten und knapper Kalkulation.
  • Fremdwährung akzeptieren bei kurzen Zahlungszielen, kleinen Beträgen oder wenn du selbst Ausgaben in dieser Währung hast.
  • MWST: Bei B2B-Auslandsleistungen in der Regel keine Schweizer MWST ausweisen — Leistungsort liegt beim Empfänger.
  • Kein QR-Zahlungsteil bei Auslandsrechnungen in EUR oder USD.
  • Zahlungsabwicklung: Für günstige Kurse lohnt sich ein Fremdwährungskonto oder eine Neobank.
  • Immer: Währungsvereinbarung schriftlich festhalten, bevor das Projekt beginnt.

Häufige Fragen

Muss ich als Schweizer Freelancer eine Umsatzsteuer-ID für EU-Kunden beantragen?

Nein, Schweizer Freelancer benötigen keine EU-Umsatzsteuer-ID. Die Schweiz ist nicht Teil der EU, und für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen gilt das Empfängerortprinzip: Der EU-Kunde versteuert die Leistung selbst über das Reverse-Charge-Verfahren. Du weist auf deiner Rechnung lediglich darauf hin, dass keine Schweizer MWST anfällt.

Wie buche ich Kursdifferenzen bei Fremdwährungsrechnungen in der Schweiz korrekt?

Du erfasst die Rechnung zum Tageskurs am Rechnungsdatum in CHF. Wenn der Zahlungseingang zu einem anderen Kurs erfolgt, buchst du die Differenz als Kursgewinn oder -verlust auf ein separates Konto (z. B. Konto 6960 im KMU-Kontenrahmen). Bei kleinen Differenzen unter ca. 50 CHF verzichten viele Treuhänder auf eine gesonderte Buchung.

Welche Angaben brauche ich statt dem QR-Zahlungsteil auf einer Auslandsrechnung?

Bei Rechnungen an ausländische Kunden gibst du deine IBAN (Schweizer Format, 21 Stellen) sowie den BIC bzw. SWIFT-Code deiner Bank an. Dazu kommen der vollständige Bankname und die Bankadresse. Der QR-Zahlungsteil ist ausschliesslich für Zahlungen innerhalb der Schweiz in CHF konzipiert und entfällt bei Fremdwährungsrechnungen vollständig.

Kann ich als Schweizer Freelancer ohne MWST-Nummer Rechnungen ins Ausland stellen?

Ja. Wer den Umsatz von 100 000 CHF pro Jahr unterschreitet, ist nicht MWST-pflichtig und stellt Rechnungen ohne Steuerausweis aus — sowohl für inländische als auch ausländische Kunden. Du musst lediglich sicherstellen, dass du keine MWST ausweist, die du nicht ablieferst. Ein kurzer Vermerk wie «Nicht MWST-pflichtig» auf der Rechnung schafft Klarheit.

Was passiert, wenn ein ausländischer Kunde den Rechnungsbetrag in CHF umrechnet und einen anderen Betrag überweist?

Das passiert, wenn die Währung auf der Rechnung nicht eindeutig festgelegt ist. Zur Vermeidung empfiehlt sich ein expliziter Hinweis wie «Bitte überweisen Sie exakt EUR 3 500 — keine CHF-Überweisung». Trotzdem kann eine minimale Differenz durch Bankgebühren entstehen. Halte im Vertrag fest, wer allfällige Überweisungsgebühren trägt, um Diskussionen bei der Zahlung zu vermeiden.

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