Zahlungsfristen für Freelancer: Was in der Schweiz gilt

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Zahlungsfristen für Freelancer: Was in der Schweiz gilt

Welche Zahlungsfrist passt auf Ihre Rechnung? Freelancer in der Schweiz erfahren, was OR vorschreibt und wie Sie säumige Kunden effektiv mahnen.

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Viele Schweizer Freelancer schreiben «Zahlbar innert 30 Tagen» auf ihre Rechnungen — ohne je geprüft zu haben, ob diese Frist zu lang, zu kurz oder schlicht ungünstig ist. Das Obligationenrecht (OR) regelt zwar einen Grundrahmen, lässt aber viel Spielraum. Wer diesen nicht bewusst nutzt, wartet länger auf sein Geld als nötig.

Was das OR zu Zahlungsfristen sagt

Das Schweizer Obligationenrecht legt keine starre Standardfrist für Rechnungen fest. Gemäss Art. 75 OR ist eine Schuld sofort fällig, wenn keine andere Fälligkeit vereinbart wurde. In der Praxis bedeutet das: Ohne explizite Frist auf der Rechnung oder im Vertrag könnte der Schuldner theoretisch sofort zur Kasse gebeten werden — was natürlich unpraktisch ist.

Was wirklich gilt: Die Zahlungsfrist ist Vertragsbestandteil. Steht sie im Vertrag oder in den AGB, hat diese Vereinbarung Vorrang vor dem, was auf der Rechnung steht. Steht sie nur auf der Rechnung, ist sie ein einseitiger Vorschlag — der Klient akzeptiert sie stillschweigend, wenn er nicht widerspricht und zahlt.

Verzug tritt erst ein, wenn:

  • Sie den Kunden ausdrücklich gemahnt haben (OR Art. 102), oder
  • ein bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde und dieser verstrichen ist.

Das heisst: Eine Rechnung mit «Zahlbar innert 30 Tagen» ohne weitere Vereinbarung setzt den Kunden nach Ablauf der 30 Tage noch nicht automatisch in Verzug. Sie müssen erst mahnen.

Welche Frist ist für Freelancer sinnvoll?

Eine Pauschalantwort gibt es nicht, aber folgende Faustregel hilft:

Situation Empfohlene Frist
Stammkunde, regelmässige Zusammenarbeit 20–30 Tage
Neukunde, erstes Projekt 10–15 Tage
Kleinstbetrag (unter CHF 500) 10 Tage
Öffentliche Auftraggeber / Grossunternehmen 30 Tage (oft vorgegeben)
Projekt mit langer Leistungsperiode nach Abschluss, 14 Tage

Wichtig: Je kürzer die Frist, desto früher können Sie mahnen und bei Nichtbezahlung eine Betreibung einleiten. 30-Tage-Fristen sind weit verbreitet, aber für Freelancer mit angespannter Liquidität oft zu grosszügig.

Zahlungsziel konkreter formulieren

Statt «zahlbar innert 30 Tagen» ist ein konkretes Datum unmissverständlicher und rechtssicherer:

«Zahlbar bis 15. September 2026»

So müssen Sie keine Diskussion über den Startpunkt der Frist führen (Rechnungsdatum? Erhalt? Valuta?). Das Datum steht — punkt.

Skonto: Anreiz oder Verlust?

Manche Freelancer bieten Skonto an («2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen»). Das kann sinnvoll sein, wenn der Liquiditätsgewinn den Rabatt aufwiegt. Hochpreisige Projekte sollten Sie aber durchrechnen: Bei einer Rechnung über CHF 10 000 sind das CHF 200 Verlust für eine schnellere Zahlung. Ob das Ihr Cash-Flow-Problem löst, hängt von Ihrer Situation ab.

Skonto auf MWST-pflichtigen Rechnungen hat ausserdem buchhalterische Konsequenzen: Bei Inanspruchnahme mindert sich die MWST-Basis. Im Praxisleitfaden zum Thema MWST Schweiz 2026 — Sätze, Pflichten und Sonderregeln finden Sie, wie Sie solche Korrekturen korrekt verbuchen.

Was nach Fristablauf zu tun ist

Läuft die Zahlungsfrist ab ohne Zahlung, empfiehlt sich folgender Ablauf:

1. Freundliche Erinnerung (Tag 1–5 nach Fristablauf)

Kein Vorwurf, kein Druck — eine kurze E-Mail mit Betreff «Offene Rechnung Nr. 2026-047» und einem direkt angehängten Rechnungsduplikat. Viele Verzögerungen entstehen durch schlichte Vergesslichkeit oder interne Prozesse beim Kunden.

2. Erste Mahnung mit Verzugszinsen (ab Tag 10)

Jetzt weisen Sie schriftlich auf den Verzug hin und nennen den Verzugszinssatz. In der Schweiz gilt ohne anders lautende Vereinbarung 5 % Verzugszins (OR Art. 104). Setzen Sie eine neue, konkrete Frist (z.B. 10 Tage).

3. Letzte Mahnung mit Androhung der Betreibung

Bleiben Erinnerung und erste Mahnung ohne Reaktion, folgt eine letzte Mahnung mit explizitem Hinweis, dass Sie andernfalls eine Betreibung nach SchKG einleiten werden. Das kostet Sie als Gläubiger nichts ausser der Gebühr beim Betreibungsamt (CHF 7–8 für einen Zahlungsbefehl bis CHF 10 000).

Den vollständigen Ablauf von der Erinnerung bis zur Betreibung beschreibt das Mahnwesen in der Schweiz — vom Erinnerungs-E-Mail bis zur Betreibung ausführlich.

Häufige Fehler bei Zahlungsfristen auf Freelancer-Rechnungen

  • Frist vergessen: Ohne Frist entsteht Unklarheit, und Sie können schlecht mahnen.
  • Datum statt Frist unklar: «30 Tage netto» — ab wann genau? Lieber konkretes Datum.
  • Kein Verweis auf Verzugszinsen: Ohne expliziten Hinweis auf Ihrer Rechnung ist es schwieriger, diese später durchzusetzen.
  • Zu kulant bei Stammkunden: Langjährige Kunden sind keine Ausnahme vom Mahnprozess — wer nie gemahnt wird, zahlt spät.
  • Falsche IBAN oder fehlende QR-Referenz: Technische Fehler auf der Rechnung verlangsamen Zahlungen enorm. Prüfen Sie die Pflichtfelder der QR-Rechnung — eine Übersicht bietet die Checkliste QR-Rechnung Pflichtfelder: Was darf nicht fehlen?.

Rechnung korrekt ausstellen und sofort versenden

Je schneller eine Rechnung beim Kunden ist, desto früher beginnt die Frist zu laufen. Wer mit SnapBill arbeitet, erstellt eine normkonforme QR-Rechnung in wenigen Minuten und versendet sie direkt per E-Mail oder eBill — ohne dass eine technische Fehler die Zahlungsfrist nach hinten verschieben.

Auf einen Blick

  • Das OR setzt keine Standard-Zahlungsfrist; ohne Vereinbarung gilt sofortige Fälligkeit (unpraktisch).
  • Konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung ist rechtssicherer als «innert 30 Tagen».
  • Verzug tritt erst nach ausdrücklicher Mahnung ein — ausser ein Termin wurde vertraglich vereinbart.
  • Für Freelancer sind 14–20 Tage Frist oft sinnvoller als die üblichen 30 Tage.
  • Verzugszins beträgt in der Schweiz gesetzlich 5 % pro Jahr.
  • Dreistufiger Mahnprozess (Erinnerung → Mahnung → Betreibungsandrohung) schützt Ihre Forderungen ohne die Kundenbeziehung unnötig zu belasten.
  • Technische Fehler auf der Rechnung (falsche IBAN, fehlende QR-Referenz) verschieben Zahlungen — Pflichtfelder immer prüfen.

Häufige Fragen

Ab wann darf ein Schweizer Freelancer Verzugszinsen in Rechnung stellen?

Verzugszinsen dürfen erst verlangt werden, wenn der Schuldner in Verzug ist. Das tritt entweder durch eine ausdrückliche Mahnung nach Fristablauf ein oder automatisch, wenn im Vertrag ein fixer Zahlungstermin vereinbart wurde und dieser verstrichen ist. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 5 % pro Jahr gemäss OR Art. 104, sofern vertraglich nichts anderes festgehalten ist.

Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich betreiben kann?

Das Schweizer Recht schreibt keine bestimmte Anzahl Mahnungen vor. Grundsätzlich genügt eine einzige schriftliche Mahnung, die den Schuldner in Verzug setzt. In der Praxis empfiehlt sich dennoch ein zweistufiges Vorgehen — zuerst eine freundliche Erinnerung, dann eine formelle Mahnung mit Fristansetzung — um die Kundenbeziehung zu schonen und Ihren Mahnprozess zu dokumentieren.

Kann ich als Freelancer kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage vereinbaren?

Ja, kürzere Fristen sind zulässig und für viele Freelancer sinnvoll. Fristen von 10 bis 20 Tagen sind bei kleineren Beträgen oder Neukunden üblich. Achten Sie darauf, die Frist bereits im Angebot oder Vertrag zu erwähnen, damit es später keine Diskussionen über die Vereinbarung gibt. Grossunternehmen und öffentliche Auftraggeber haben oft intern vorgegebene Fristen von 30 Tagen.

Was passiert, wenn ich auf meiner Rechnung gar keine Zahlungsfrist angebe?

Ohne ausdrückliche Frist gilt nach OR Art. 75 sofortige Fälligkeit. In der Praxis führt das aber zu Unklarheit, weil kein konkreter Termin existiert, von dem aus der Verzug berechnet wird. Sie können dann noch immer mahnen, aber ohne klares Datum ist es schwieriger, den genauen Beginn des Verzugs nachzuweisen. Eine fehlende Frist schadet Ihrer Liquiditätsplanung mehr als sie nützt.

Darf ich Mahngebühren zusätzlich zum Verzugszins verlangen?

Mahngebühren sind in der Schweiz nur dann durchsetzbar, wenn sie vertraglich vereinbart wurden — etwa in AGB oder im Auftragsvertrag. Ein einseitiger Hinweis auf der Mahnung reicht nicht aus. Praxistipp: Halten Sie in Ihren AGB fest, dass ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von z.B. CHF 20 bis 40 fällig wird. So haben Sie bei Nichtbezahlung eine solide rechtliche Grundlage.

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