Zahlungsziel als Freelancer: So kommen Sie schneller ans Geld

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Zahlungsziel als Freelancer: So kommen Sie schneller ans Geld

Welches Zahlungsziel ist für Schweizer Freelancer realistisch? Praxistipps zu Fristen, Mahngebühren und Formulierungen auf der Rechnung.

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Viele Schweizer Freelancer verschicken ihre Rechnung, warten 30 Tage — und warten dann noch einmal. Das Problem liegt oft nicht bei der Zahlungsbereitschaft des Kunden, sondern bei der Rechnung selbst: Ein unklares oder zu langes Zahlungsziel, fehlende Konditionen oder eine unvollständige Bankangabe verzögern die Zahlung schon vor der ersten Mahnung. Dieser Artikel zeigt, wie Sie als Freelancer das Zahlungsziel strategisch wählen und auf der Rechnung so formulieren, dass Missverständnisse gar nicht erst entstehen.

Wie lange sollte das Zahlungsziel wirklich sein?

In der Schweiz ist ein Zahlungsziel von 30 Tagen weit verbreitet — es ist aber kein gesetzlicher Standard. Das Obligationenrecht (OR) kennt keine festgelegte Zahlungsfrist; ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Forderung sofort als fällig (Art. 75 OR). In der Praxis bedeutet das: Wer kein Zahlungsziel auf die Rechnung schreibt, hat kaum eine saubere Basis für eine Mahnung.

Als Faustregel für Freelancer gilt:

  • 14 Tage — sinnvoll bei Stammkunden, kleineren Beträgen (unter CHF 1 000) oder digitalen Dienstleistungen, bei denen der Kunde sofort profitiert.
  • 20–30 Tage — Standard für die meisten Projektrechnungen.
  • Über 30 Tage — nur wenn der Kunde es aktiv verhandelt hat und Sie es in der Offerte akzeptiert haben; für Freelancer ohne Kreditlinie wirtschaftlich heikel.

Entscheidend ist: Das Zahlungsziel sollte bereits in der Offerte stehen und auf der Rechnung wiederholt werden. Wer erst auf der Rechnung eine Frist setzt, die der Kunde nicht erwartet, riskiert Diskussionen.

Zahlungsziel konkret auf der Rechnung formulieren

Vage Formulierungen wie "zahlbar innert nützlicher Frist" sind rechtlich nicht verwertbar. Schreiben Sie stattdessen ein konkretes Datum oder eine eindeutige Frist:

Formulierung Bewertung
"Zahlbar bis 30. Juni 2026" ✅ Klar, kein Interpretationsspielraum
"Zahlbar innert 20 Tagen" ✅ Akzeptabel, wenn Rechnungsdatum sichtbar
"Netto 30" ⚠️ Bekannt, aber international unterschiedlich interpretiert
"Zahlbar innert nützlicher Frist" ❌ Nicht einklagbar

Ergänzen Sie die Frist immer durch Ihre vollständigen Bankangaben — QR-IBAN oder IBAN je nach Rechnungsformat. Bei QR-Rechnungen übernimmt der Zahlteil diese Angaben automatisch, was Fehler beim Eintippen verhindert und Zahlungen nachweislich beschleunigt.

Skonto als Anreiz: Ja oder nein?

Skonto (z. B. "2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen") ist in der Schweiz im B2B-Bereich gebräuchlich. Für Freelancer lohnt es sich selten, ausser bei zwei Szenarien:

  1. Grosse Rechnungsbeträge (ab CHF 5 000 aufwärts): Ein Skonto von 1–2 % ist für den Auftraggeber ein konkreter CHF-Betrag und wirkt motivierend.
  2. Kunden mit bekannt schlechtem Zahlungsverhalten: Lieber 2 % verlieren als 30 Tage auf das Geld warten.

Achtung: Wenn Ihr Kunde MWST-pflichtig ist, muss er den Skontoabzug korrekt auf seiner Seite verbuchen. Das ist kein Grund, Skonto zu vermeiden — aber ein Grund, ihn sauber auf der Rechnung zu deklarieren.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht?

Ohne korrekt gesetztes Zahlungsziel müssen Sie den Kunden zunächst mahnen (also in Verzug setzen), bevor Sie Verzugszinsen geltend machen können. Mit einem ausdrücklich vereinbarten Zahlungsziel gerät der Schuldner automatisch in Verzug, wenn das Datum verstreicht — eine formelle Mahnung ist für den Verzugseintritt dann nicht mehr nötig (Art. 102 Abs. 2 OR).

Das ist kein akademisches Detail: Es bedeutet, dass Sie bei einer sauber gesetzten Frist sofort einen Verzugszins von 5 % p. a. geltend machen können und Ihre Mahnung direkt als erste Zahlungsaufforderung — nicht als Verzugsbegründung — formulieren dürfen. Wie ein professioneller Mahnprozess danach aussieht, erklärt der Praxisleitfaden zum Mahnwesen in der Schweiz ausführlich.

Stundenlohn, Tagessatz und das Zahlungsziel

Ein häufig übersehener Punkt: Bei Stunden- oder Tagessatzrechnungen ist das Zahlungsziel oft zu lang gewählt, weil Freelancer den Kunden nicht drängen möchten. Das führt dazu, dass geleistete Arbeit vom März erst im Mai bezahlt wird — und die Liquidität leidet.

Überlegen Sie, ob bei Projekten über mehrere Monate Akonto-Rechnungen sinnvoll sind: monatlich abrechnen, jeweils 14 oder 20 Tage Zahlungsziel. Das ist in der Schweiz üblich und wird von seriösen Auftraggebern erwartet. Mehr zur Umrechnung von Zeiterfassung in saubere Rechnungsbeträge finden Sie im Artikel Stunden lückenlos abrechnen: Vom Zeitlog zur Rechnung.

Pflichtangaben nicht vergessen

Ein zu kurzes Zahlungsziel bringt wenig, wenn die Rechnung grundlegende Pflichtangaben vermisst und deswegen zurückgewiesen wird. Zur Erinnerung — eine Schweizer Rechnung braucht mindestens:

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung mit Menge oder Dauer
  • Betrag in CHF, bei MWST-Pflicht: Steuersatz und -betrag separat ausgewiesen
  • IBAN oder QR-IBAN
  • Zahlungsziel als Datum oder klare Frist

Wer regelmässig Rechnungen stellt, profitiert davon, diese Angaben einmal mustergültig einzurichten. Der Praxisleitfaden "Rechnung schreiben als Freelancer in der Schweiz" bietet dafür eine solide Grundlage.

Auf einen Blick

  • Schreiben Sie immer ein konkretes Datum oder eine klare Tageszahl als Zahlungsziel — "nützliche Frist" ist rechtlich wertlos.
  • 14–20 Tage sind für Freelancer in den meisten Fällen das bessere Ziel als die automatisch gewählten 30 Tage.
  • Vereinbaren Sie das Zahlungsziel bereits in der Offerte, nicht erst auf der Rechnung.
  • Mit einem ausdrücklich vereinbarten Zahlungsziel sind Sie bei Verzug sofort handlungsfähig — kein separater Mahnschritt nötig, um den Verzug auszulösen.
  • Skonto lohnt sich nur bei grossen Beträgen oder bekannt zahlungsschwachen Kunden.
  • Wer QR-Rechnungen mit korrektem Zahlteil verschickt, reduziert die häufigste Ursache für Zahlungsverzögerungen: fehlerhafte Bankdaten.

Wenn Sie Ihre nächste Rechnung direkt mit korrektem Zahlungsziel, QR-Zahlteil und allen Pflichtfeldern erstellen möchten, können Sie das mit dem Online-Rechnungsgenerator von SnapBill in wenigen Minuten erledigen. Auf der SnapBill-Startseite finden Sie ausserdem eine Übersicht aller verfügbaren Funktionen.

Häufige Fragen

Gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen in der Schweiz automatisch als Standard?

Nein. Das Schweizer Obligationenrecht kennt kein gesetzliches Standard-Zahlungsziel. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine Forderung sofort fällig (Art. 75 OR). Die 30-Tage-Frist hat sich in der Praxis eingebürgert, ist aber keine Rechtsgrundlage. Es empfiehlt sich daher, das Zahlungsziel immer schriftlich in der Offerte und auf der Rechnung festzuhalten.

Kann ich als Freelancer Verzugszinsen berechnen, ohne vorher zu mahnen?

Wenn auf der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum steht und der Schuldner dieses verstreichen lässt, tritt der Verzug in der Schweiz automatisch ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Sie können dann ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen von 5 % pro Jahr geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Zahlungsziel bereits in der Offerte oder im Vertrag vereinbart wurde.

Wie hoch darf eine Mahngebühr auf einer Schweizer Freelancer-Rechnung sein?

Das Schweizer Recht schreibt keine feste Mahngebühr vor. Üblich sind Pauschalen zwischen CHF 20 und CHF 50 pro Mahnstufe. Wichtig ist, dass die Mahngebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag vereinbart ist — ohne vertragliche Grundlage kann der Kunde sie bestreiten. Zusätzlich können Sie ab Verzugseintritt 5 % Verzugszins verlangen.

Welche Zahlungsfrist ist bei Kunden im EU-Ausland sinnvoll?

Bei EU-Kunden empfehlen sich ebenfalls maximal 30 Tage, da die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B-Bereich 30 Tage als Standard vorschreibt und Kunden diesen Rahmen oft ausschöpfen. Bei grösseren Projekten ist eine Anzahlung von 30–50 % vor Projektstart empfehlenswert, um das Währungs- und Ausfallrisiko zu begrenzen.

Muss das Zahlungsziel auf jeder Akonto-Rechnung neu angegeben werden?

Ja. Auch bei Akonto-Rechnungen innerhalb eines laufenden Projekts muss jede einzelne Rechnung ein eigenes Fälligkeitsdatum tragen. Es reicht nicht, im Rahmenvertrag einmalig eine Frist zu nennen. Das Datum auf der Rechnung gibt dem Kunden Klarheit und bildet bei Verzug die Beweisgrundlage für Mahnschritte oder eine allfällige Betreibung.

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