QR-Zahlungsteil korrekt ausfüllen: 6 Felder im Detail
Welche Angaben gehören in den QR-Zahlungsteil – und warum? Sechs kritische Felder erklärt, damit Ihre Rechnung auf Anhieb verarbeitet wird.
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Der QR-Zahlungsteil ist das Herzstück jeder modernen Schweizer Rechnung — und gleichzeitig die häufigste Fehlerquelle. Während die obere Rechnungshälfte relativ flexibel gestaltet werden kann, gelten für den unteren Zahlungsteil strikte Vorgaben von SIX Interbank Clearing. Wer einzelne Felder falsch befüllt oder weglässt, riskiert, dass die Zahlung beim Empfänger nicht automatisch zugeordnet werden kann. Dieser Artikel zeigt, was in welchem Feld stehen muss — und warum jede Angabe technisch relevant ist.
Was der QR-Zahlungsteil eigentlich ist
Der Zahlungsteil besteht aus zwei Bereichen: dem quadratischen QR-Code links und den lesbaren Textfeldern rechts. Beide enthalten dieselben Informationen in unterschiedlichen Formaten — einmal maschinenlesbar für die Bankensoftware, einmal für den Zahlenden zur manuellen Kontrolle.
Der QR-Code folgt dem Swiss QR-Standard und kann von jedem gängigen E-Banking-System sowie von Banking-Apps per Kamera eingelesen werden. Das bedeutet: Ein einziger falsch erfasster Buchstabe im QR-Code kann dazu führen, dass die Zahlung als fehlerhaft zurückgewiesen wird.
Die 6 Felder, die Sie richtig ausfüllen müssen
1. QR-IBAN oder IBAN
Dies ist das technisch heikelste Feld. Verwenden Sie eine QR-IBAN (beginnt mit CH, 21 Stellen, wird von Ihrer Bank ausgestellt), wenn Sie einen Einzahlungsschein mit Referenznummer (QR-Referenz) verwenden möchten. Verwenden Sie eine normale IBAN, wenn Sie keine strukturierte Referenz nutzen. Die Kombination QR-IBAN + keine Referenznummer ist ungültig und wird von Bankensystemen abgelehnt. Welche Nummer Sie auf welchem Rechnungstyp einsetzen, hängt vom Zahlungsverfahren ab — eine ausführliche Erklärung liefert der Artikel über IBAN vs. QR-IBAN und wann welche Nummer auf die Rechnung gehört.
2. Empfängerdaten (Kreditoren-Adresse)
Name und Adresse des Rechnungsstellers müssen exakt mit den Stammdaten bei der Bank übereinstimmen. Das klingt selbstverständlich, ist aber ein häufiger Fehler: Wer in der Buchhaltungssoftware eine abgekürzte Firmenbezeichnung hinterlegt hat (z.B. "Müller AG" statt "Müller Haustechnik AG"), riskiert, dass die automatische Zuordnung fehlschlägt.
Die Adresse kann entweder strukturiert (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land in getrennten Feldern) oder kombiniert (Adresszeilen frei) erfasst werden. Bankensysteme bevorzugen die strukturierte Variante, weil sie zuverlässiger verarbeitet wird.
3. Zahlungsbetrag und Währung
Erlaubt sind ausschliesslich CHF und EUR. Ein Betrag ist technisch optional — bei Rechnungen ohne fixen Betrag (z.B. bei offenen Anzahlungen) kann das Feld leer bleiben, damit der Zahlende den Betrag selbst einträgt. Wenn ein Betrag angegeben wird, muss er im Format mit zwei Dezimalstellen erfasst sein (z.B. 1'450.00 CHF). Tausendertrennzeichen werden im QR-Code nicht codiert, aber in der lesbaren Darstellung angezeigt.
4. Zahlungspflichtige (Debitoren-Adresse)
Die Angaben zum Zahlungspflichtigen sind optional, aber in der Praxis sehr empfehlenswert. Wenn Sie Name und Adresse Ihrer Kundin oder Ihres Kunden eintragen, kann die Bank bei der Verarbeitung automatisch prüfen, ob Auftraggeber und Zahlungspflichtiger übereinstimmen — das beschleunigt die Verbuchung auf Ihrer Seite.
Besonders für KMU mit vielen ähnlichen Kundennamen (z.B. mehrere "Meier AG") ist dieses Feld ein einfaches Mittel, um Verwechslungen zu vermeiden.
5. Referenz
Die Referenz ist das zentrale Zuordnungsinstrument. Es gibt zwei Typen:
| Referenztyp | Länge | Verwendung |
|---|---|---|
| QR-Referenz | 27 Stellen, numerisch | Nur mit QR-IBAN |
| Creditor Reference (ISO 11649) | Bis 25 Zeichen, alphanumerisch | Mit normaler IBAN |
Die QR-Referenz funktioniert ähnlich wie die frühere ESR-Referenz: Sie kodiert typischerweise eine interne Rechnungsnummer plus eine Prüfziffer. Viele Buchhaltungsprogramme generieren diese automatisch. Wer die Referenz manuell erstellt, muss die Prüfziffer nach Modulo-10-Verfahren korrekt berechnen — ein häufiger manueller Fehler.
Ohne Referenz (Verfahren NON) können Sie trotzdem eine sogenannte freie Mitteilung (max. 140 Zeichen) eintragen, z.B. die Rechnungsnummer im Klartext. Das reicht für kleinere Volumina, schränkt aber die automatisierte Verbuchung ein.
6. Zusätzliche Informationen / AV-Parameter
Das Feld "Zusätzliche Informationen" im QR-Code (nicht zu verwechseln mit dem lesbaren Mitteilungsfeld) erlaubt strukturierte Zusatzdaten für Drittsysteme — etwa eBill-Parameter oder Abrechnungsinformationen für spezifische Branchen. Für die meisten KMU bleibt dieses Feld leer. Wer es befüllt, muss das vorgeschriebene Format genau einhalten, sonst wird der gesamte QR-Code als ungültig markiert.
Abschnitt am unteren Rand: Empfangsschein
Links vom Zahlungsteil befindet sich der Empfangsschein — ein schmalerer Abschnitt mit denselben Kerndaten (IBAN/QR-IBAN, Betrag, Währung, Kreditoren- und Debitorenangaben, Referenz). Er ist für die Buchhaltung des Zahlenden vorgesehen und wird nach der Zahlung abgetrennt. Die Trennlinie muss gestrichelt und mit der Schere-Ikone gekennzeichnet sein — das ist Vorschrift.
MWST im Zahlungsteil
Der Zahlungsteil selbst enthält keine Felder für die Mehrwertsteuer. Die MWST-Ausweisung (zum Beispiel 8.1% Normalsatz, 2.6% Sondersatz für Beherbergung oder 3.8% Satz für Lebensmittel) gehört in den oberen Rechnungsteil. Wenn Sie MWST-pflichtig sind, empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Steuersätze und Pflichten für 2026, um sicherzustellen, dass der korrekte Satz ausgewiesen ist — der Zahlungsteil nimmt nur den Bruttobetrag auf.
Praktisch erstellen ohne Fehlerrisiko
Wer die Felder manuell befüllt, trägt ein erhöhtes Fehlerrisiko — besonders bei QR-Referenz und strukturierter Adresse. Mit einem spezialisierten Tool lassen sich alle Pflichtfelder geführt eingeben und der QR-Code wird regelkonform generiert. Die SnapBill App übernimmt die technische Formatierung automatisch, inklusive Prüfziffernberechnung und Layout-Vorschriften von SIX.
Auf einen Blick
- QR-IBAN nur zusammen mit QR-Referenz verwenden; normale IBAN mit Creditor Reference oder ohne Referenz.
- Empfängerdaten müssen exakt mit den Bankstammdaten übereinstimmen — keine Abkürzungen.
- Betrag und Währung: CHF oder EUR, zwei Dezimalstellen; Betrag kann leer bleiben.
- Debitorendaten sind optional, erleichtern aber die automatische Verbuchung erheblich.
- Referenz: QR-Referenz (27-stellig, nur mit QR-IBAN) oder Creditor Reference (ISO 11649); freie Mitteilung als Fallback möglich.
- Empfangsschein mit gestrichelter Trennlinie links vom Zahlungsteil ist Pflicht.
- MWST gehört in den oberen Rechnungsteil, nicht in den Zahlungsteil.
Wer den Schweizer QR-Rechnungsprozess von Anfang bis Ende verstehen möchte, findet dort den vollständigen Überblick — von der Vorbereitung der Stammdaten bis zum Versand.
Häufige Fragen
Kann ich denselben QR-Zahlungsteil für EUR-Rechnungen verwenden?
Ja, der Swiss QR-Standard erlaubt sowohl CHF als auch EUR als Währung im Zahlungsteil. Wichtig ist, dass das Empfängerkonto bei einer Schweizer Bank geführt wird und die IBAN entsprechend auf CH beginnt. Zahlungen in anderen Währungen müssen über herkömmliche Überweisungen ohne QR-Zahlungsteil abgewickelt werden.
Wie lang darf die freie Mitteilung im QR-Zahlungsteil maximal sein?
Die freie Mitteilung (Unstructured Message) darf maximal 140 Zeichen umfassen. Sie steht nur dann zur Verfügung, wenn kein strukturierter Referenztyp (QR-Referenz oder Creditor Reference) verwendet wird. Typischerweise trägt man dort die Rechnungsnummer im Klartext ein, etwa "Rechnung Nr. 2026-042 vom 22.05.2026".
Was passiert, wenn die Prüfziffer der QR-Referenz falsch berechnet ist?
Die meisten E-Banking-Systeme und Banking-Apps validieren die Prüfziffer beim Einlesen des QR-Codes. Ist sie falsch, wird die Referenz als ungültig markiert und die Zahlung kann entweder gar nicht ausgelöst oder nicht automatisch zugeordnet werden. Die Prüfziffer wird nach dem Modulo-10-Verfahren berechnet — bei manueller Erfassung empfiehlt sich ein Onlinerechner oder eine spezialisierte Software.
Muss ich den Empfangsschein auf jeder QR-Rechnung mitdrucken?
Ja, gemäss den Vorgaben von SIX Interbank Clearing gehört der Empfangsschein auf jede gedruckte QR-Rechnung. Er befindet sich links vom Zahlungsteil, getrennt durch eine gestrichelte Linie mit Schere-Symbol. Bei rein elektronisch übermittelten Rechnungen (z.B. als PDF per E-Mail) muss das Layout ebenfalls den Druckvorgaben entsprechen, damit der Empfänger es bei Bedarf ausdrucken kann.
Darf der QR-Zahlungsteil farbig oder mit Logo gestaltet werden?
Nein. SIX schreibt vor, dass der QR-Code selbst schwarz-weiss und frei von grafischen Überlagerungen sein muss — einzig das Schweizer Kreuz in der Mitte des Codes ist vorgeschrieben. Der umliegende Zahlungsteil darf keine farbigen Hintergründe oder Firmenlogos enthalten. Verstösse gegen die Layout-Vorgaben können dazu führen, dass Bankscanner den Code nicht lesen können.
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