QR-Rechnung Pflichtfelder: Checkliste für Kleinunternehmen
Welche Felder auf der QR-Rechnung wirklich Pflicht sind – kompakte Checkliste für Schweizer Kleinunternehmen ohne MWST und mit MWST.
- #qr-rechnung
- #pflichtfelder
- #kleinunternehmen
- #schweiz
- #rechnungsstellung
Wer zum ersten Mal eine QR-Rechnung ausstellt, steht vor einer verwirrenden Anzahl von Feldern im Zahlschein und im eigentlichen Rechnungsdokument. Was ist zwingend, was ist optional, und was passiert, wenn ein Feld fehlt oder falsch ist? Dieser Artikel schlüsselt die Pflichtfelder nach zwei konkreten Szenarien auf: Kleinunternehmen ohne MWST-Nummer und Betriebe, die der Mehrwertsteuer unterstellt sind.
Was die QR-Rechnung technisch verlangt
Die QR-Rechnung besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Rechnungsdokument (A4-Seite oder E-Mail) und dem angehängten Zahlteil mit dem Swiss QR Code. Beide Teile haben eigene Anforderungen. Die Schweizer Norm «Swiss Payment Standards 2.0» des SIX-Verbands legt fest, welche Datenfelder im QR-Code vorhanden und korrekt befüllt sein müssen. Fehlt ein Pflichtfeld oder enthält es einen ungültigen Wert, lehnt die Zahlungsverarbeitungs-Software der Bank die Rechnung ab — der Zahlungseingang verzögert sich.
Pflichtfelder im Zahlteil (Swiss QR Code)
Diese Angaben müssen im maschinenlesbaren QR-Code und sichtbar im Zahlteil stehen:
| Feld | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| QR-IBAN oder IBAN | Ja | QR-IBAN für QR-Zahlungsreferenz (QRR), normale IBAN für SCOR oder ohne Referenz |
| Name und Adresse Zahlungsempfänger | Ja | Max. 70 Zeichen für Name, Strasse, PLZ, Ort, Ländercode |
| Betrag | Nein (empfohlen) | Kann offengelassen werden — Kundin trägt Betrag selber ein |
| Währung | Ja | CHF oder EUR |
| Referenztyp | Ja | QRR, SCOR oder NON |
| Referenznummer | Ja, wenn QRR oder SCOR | Bei NON entfällt sie |
| Name und Adresse Zahlungspflichtiger | Nein | Empfohlen, damit Bank die Zahlung zuordnen kann |
| Zusätzliche Informationen | Nein | Freitext, z. B. Rechnungsnummer oder Zahlungszweck |
Wichtig: Die QR-IBAN ist nicht dasselbe wie die normale IBAN. Wer eine QR-Zahlungsreferenz (QRR) verwenden will, braucht zwingend eine QR-IBAN, die von der Hausbank ausgestellt wird. Wer keine QR-IBAN beantragt hat, wählt den Referenztyp NON und gibt die normale IBAN an — dann fehlt zwar die automatische Verbuchung, aber die Rechnung ist technisch korrekt.
Szenario 1: Kleinunternehmen ohne MWST
Wer unter der Umsatzgrenze von CHF 100 000 bleibt und nicht freiwillig der MWST unterstellt ist, muss auf der Rechnung keine MWST-Nummer, keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag ausweisen. Das vereinfacht das Rechnungsdokument erheblich. Trotzdem gibt es Pflichtfelder auf Dokumentebene:
Checkliste Rechnungsdokument ohne MWST:
- Name und vollständige Adresse der Ausstellerin
- Name und vollständige Adresse der Empfängerin
- Eindeutige Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware
- Rechnungsbetrag in CHF (oder EUR bei grenznahen Geschäften)
- Zahlungsfrist oder Fälligkeitsdatum
- Zahlteil mit Swiss QR Code (mit IBAN oder QR-IBAN und Währungsangabe CHF)
Der Vermerk «Kein MWST-Ausweis, da nicht MWST-pflichtig» ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert — er verhindert Rückfragen der Kundschaft. Alles Weitere zu diesem Sonderfall erklärt der Artikel zur QR-Rechnung ohne MWST-Ausweis für Kleinunternehmen.
Szenario 2: Betriebe mit MWST-Pflicht
Sobald eine Unternehmung der MWST unterstellt ist, kommen auf Dokumentebene weitere Pflichtfelder hinzu. Die MWST-Sätze 2026 sind 8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Sonderbeherbergung) und 2,6 % (Sondersatz für Lebensmittel, Bücher u. a.).
Zusätzliche Pflichtfelder bei MWST-Pflicht:
- MWST-Nummer (Format: CHE-123.456.789 MWST)
- Angewandter Steuersatz in Prozent je Leistungsposition
- Nettobetrag je Steuersatz (oder gesamter Nettobetrag)
- MWST-Betrag je Steuersatz
- Gesamtbetrag inkl. MWST
Werden auf derselben Rechnung Positionen mit verschiedenen Steuersätzen kombiniert — etwa eine Restaurantleistung mit 8,1 % und eine Lebensmittellieferung mit 2,6 % —, muss jede Gruppe separat ausgewiesen werden. Ein einzelner Gesamtbetrag mit einem einzigen Prozentsatz ist in diesem Fall nicht zulässig.
Häufige Unklarheit: Rechnungsdatum vs. Leistungsdatum
Die ESTV verlangt, dass erkennbar ist, in welchem Steuerperiode die Leistung erbracht wurde. Stimmen Rechnungsdatum und Leistungsdatum überein, genügt das Rechnungsdatum. Liegt die Leistung vor dem Rechnungsdatum (z. B. abgeschlossenes Projekt im Mai, Rechnung im Juni), sollte das Leistungsdatum oder der Leistungszeitraum explizit aufgeführt werden — besonders wenn die MWST-Abrechnung quartalsweise erfolgt.
Was passiert bei einem fehlenden Pflichtfeld?
Auf Dokumentebene führt ein fehlendes Pflichtfeld nicht zur automatischen Ablehnung durch eine Bank. Die Rechnung landet trotzdem beim Kunden. Aber: Die Empfängerin kann die Vorsteuer nur abziehen, wenn alle MWST-Pflichtfelder vorhanden sind. Fehlt die MWST-Nummer oder der Steuersatz, verliert die Gegenseite ihren Vorsteuerabzug — das sorgt erfahrungsgemäss für Diskussionen und Zahlungsverzögerungen.
Im Zahlteil hingegen führt ein Fehler im QR-Code (z. B. falsche QR-IBAN, ungültiges IBAN-Format, falscher Referenztyp) dazu, dass Bankensoftware und E-Banking-Apps den Zahlteil nicht auslesen können. Der vollständige Schritt-für-Schritt-Prozess zum fehlerfreien Erstellen ist im Pillar-Artikel zur QR-Rechnung erstellen in der Schweiz beschrieben.
Optionale Felder, die trotzdem nützlich sind
Nicht alle hilfreichen Angaben sind Pflicht. Diese optionalen Felder reduzieren Rückfragen und erleichtern die Verbuchung beim Empfänger:
- Ihre Referenz / Bestellnummer der Kundschaft: Erleichtert die interne Zuordnung beim Empfänger.
- Bankverbindung / BIC: Nicht zwingend, aber nützlich bei grenzüberschreitenden Zahlungen.
- Skonto-Konditionen: Freitext im Zahlteil oder im Rechnungsdokument.
- Projektnummer oder Kostenstelle: Hilfreich bei grösseren KMU-Kunden.
Wer eine professionell formatierte Vorlage mit allen Pflichtfeldern im Überblick sucht, findet sie in der Rechnungsvorlage mit allen Schweizer Pflichtfeldern.
QR-Rechnung direkt online erstellen
Wer nicht mit Word-Vorlagen arbeiten möchte, kann die Pflichtfelder in der SnapBill-App strukturiert ausfüllen — der Swiss QR Code wird automatisch generiert, und die App prüft, ob QR-IBAN und IBAN zum gewählten Referenztyp passen.
Auf einen Blick
- Zahlteil: QR-IBAN (bei QRR) oder IBAN (bei SCOR/NON), Währung CHF/EUR und Empfängeradresse sind im Swiss QR Code zwingend.
- Ohne MWST: Rechnungsnummer, -datum, Leistungsbeschreibung, Betrag und vollständige Adressen genügen.
- Mit MWST: Zusätzlich MWST-Nummer, Steuersatz je Position, Netto- und Steuerbetrag je Satz.
- Leistungsdatum: Explizit angeben, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht.
- QR-Fehler: Falsche QR-IBAN oder falscher Referenztyp verhindert automatisches Einlesen — lieber vor Versand prüfen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen QR-IBAN und normaler IBAN auf der Rechnung?
Die QR-IBAN ist eine spezielle Kontonummer, die Ihre Bank für die QR-Rechnung mit QR-Zahlungsreferenz (QRR) ausstellt. Sie beginnt immer mit dem Institutscode 30 bis 31 nach dem Länderkürzel CH. Wenn Sie keine QR-IBAN haben, verwenden Sie Ihre normale IBAN und wählen als Referenztyp NON oder SCOR — dann entfällt die automatische Verbuchungsreferenz, aber die Rechnung ist gültig.
Wie viele Zeichen darf die Empfängeradresse im Zahlteil maximal haben?
Im Swiss QR Code sind für den Empfängernamen maximal 70 Zeichen erlaubt. Strasse inklusive Hausnummer darf 70 Zeichen lang sein, PLZ 16 Zeichen und Ortsname 35 Zeichen. Der Länderkürzel ist zweistellig nach ISO 3166-1 (z. B. CH). Längere Einträge werden von Verarbeitungssystemen abgeschnitten oder als Fehler zurückgewiesen.
Muss das Leistungsdatum zwingend auf jeder Schweizer Rechnung stehen?
Das Leistungsdatum ist gesetzlich nur dann separat auszuweisen, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht. Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) verlangt, dass der Steuerzeitraum erkennbar ist, damit die Leistung der richtigen MWST-Abrechnungsperiode zugeordnet werden kann. Bei zeitgleichem Rechnungs- und Leistungsdatum reicht das Rechnungsdatum allein.
Darf ich den Betrag auf dem Zahlteil leer lassen?
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt. Eine QR-Rechnung ohne vorgedruckten Betrag («offener Betrag») ist technisch und rechtlich gültig. Die Zahlungspflichtige trägt den Betrag dann im E-Banking selber ein. Diese Variante ist sinnvoll bei Rechnungen, bei denen der Endbetrag erst nach einer Prüfung durch die Kundschaft feststeht, etwa bei Spesenabrechnungen.
Verliert der Empfänger den Vorsteuerabzug, wenn die MWST-Nummer fehlt?
In der Regel ja. Gemäss Schweizer MWST-Gesetz (Art. 26 MWSTG) muss eine vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung die MWST-Nummer der leistungserbringenden Person enthalten. Fehlt sie, kann die ESTV den Vorsteuerabzug beim Empfänger verweigern. In der Praxis akzeptieren Prüferinnen manchmal eine nachgereichte Korrekturrechnung, aber das kostet Zeit und verursacht unnötigen Aufwand.
Jetzt ausprobieren
Rechnung in 10 Sekunden
Foto oder PDF hochladen — die KI erstellt eine konforme Schweizer QR-Rechnung.
Snapbill starten

